Methode
Unterschiedlich große Zimmer: muss trotzdem jeder die gleiche Miete zahlen?
Nein, und nichts schreibt das vor. Die Zimmergröße rechtfertigt einen Unterschied, aber nur bei dem Mietanteil, der den Zimmern entspricht: Die Gemeinschaftsflächen werden zu gleichen Teilen aufgeteilt, da ihre Nutzung nicht von der Zimmergröße abhängt. Wendet man den Unterschied auf die gesamte Miete an, zahlt das große Zimmer die Differenz doppelt.

Was einen Unterschied rechtfertigt, und was nicht
Die private Wohnfläche ist das einzige Kriterium, das alle ohne Diskussion akzeptieren, weil es sich messen lässt. Ein Bad, das nur von einem Zimmer aus zugänglich ist, ein privater Balkon oder das Fehlen eines Fensters kommen häufig hinzu, mit Unterschieden von zehn bis fünfzehn Prozent. Die Wohndauer, das Einkommen oder die Tatsache, öfter am Wochenende zu Hause zu sein, rechtfertigen dagegen keinen Mietunterschied: Das sind Vereinbarungen, die bei jeder Veränderung neu verhandelt werden, was sie instabil macht.
Der Fehler, der den Unterschied doppelt berechnet
Die verbreitetste Methode besteht darin, die Gesamtmiete anteilig zur Zimmerfläche aufzuteilen. Das wirkt gerecht, ist es aber nicht: Küche, Wohnzimmer und Flur werden von demjenigen, der auf neun Quadratmetern schläft, genauso genutzt wie von demjenigen, der auf achtzehn schläft. Sie anteilig zum Zimmer aufzuteilen bedeutet, denselben Unterschied ein zweites Mal zu berechnen. In einer Wohnung, in der die Gemeinschaftsflächen die Hälfte der Fläche ausmachen, ist der tatsächliche Unterschied zwischen zwei Zimmern halb so groß wie bei einer reinen Aufteilung nach Quadratmetern.
Die Methode, die funktioniert
Teile die Miete anteilig zur Fläche in zwei Teile: den Anteil der Gemeinschaftsflächen und den Anteil der Zimmer. Teile den ersten zu gleichen Teilen zwischen den Mitbewohnern auf, den zweiten anteilig zur Fläche jedes Zimmers, korrigiert um seine Vor- und Nachteile. Addiere beide. Bei einer Wohnung von sechzig Quadratmetern zu neunhundert Euro, mit zwei Zimmern von zehn und zwanzig Quadratmetern und dreißig Quadratmetern Gemeinschaftsfläche, ergibt das 375 Euro und 525 Euro, während eine reine Aufteilung 300 und 600 ergeben hätte.
Einigt euch schriftlich
Keine Regel schreibt eine Aufteilung zwischen Mitbewohnern vor: Der Mietvertrag legt die Miete gegenüber dem Vermieter fest, die interne Aufteilung ist eure eigene Vereinbarung. Diese Vereinbarung muss nicht notariell beglaubigt werden, sollte aber irgendwo festgehalten werden, nicht nur im Gedächtnis. Eine Nachricht in der Gruppenkonversation mit dem gewählten Schlüssel und dem Datum reicht aus, um die Diskussion im nächsten Jahr zu vermeiden, besonders wenn ein Mitbewohner auszieht.
Zum Merken
- Kein deutsches Gesetz schreibt einen Verteilungsschlüssel für die Miete unter Mitbewohnern vor: Nur der Mietvertrag bindet die Unterzeichner gegenüber dem Vermieter.
- Die Gemeinschaftsflächen einer Wohngemeinschaft werden zu gleichen Teilen unter den Bewohnern aufgeteilt, weil ihre Nutzung nicht von der Zimmergröße abhängt.
- Die gesamte Miete anteilig zur Zimmerfläche aufzuteilen führt dazu, den Unterschied doppelt zu bezahlen, einmal beim Zimmer und einmal bei den Gemeinschaftsflächen.
- Ein Zimmer mit eigenem Bad wird üblicherweise zehn bis fünfzehn Prozent höher bewertet als ein gleich großes Zimmer ohne Bad.
- Ein Raum ohne Fenster nach außen gilt nicht als Wohnraum im Sinne der Wohnungsverordnung, was ihn als Hauptzimmer disqualifiziert.
- Die Wohnfläche im Sinne des Gesetzes schließt Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1,80 Metern aus.
Häufige Fragen
Kann man je nach Zimmer eine unterschiedliche Miete verlangen?
Ja. Der Mietvertrag legt die Gesamtmiete gegenüber dem Vermieter fest, die Aufteilung unter Mitbewohnern ist eine private Vereinbarung. Halte sie schriftlich fest, auch nur in einer Gruppennachricht.
Zählt das gemeinsame Bad zu den Gemeinschaftsflächen?
Ja, wenn es geteilt wird. Nur ein Bad, das ausschließlich von einem Zimmer aus zugänglich ist, zählt zur privaten Fläche dieses Zimmers.
Muss der Balkon zur Fläche gezählt werden?
Ein privater Balkon rechtfertigt einen moderaten Aufschlag von etwa fünf Prozent, zählt aber nicht zur Wohnfläche, die nur den Innenbereich umfasst.
Und wenn die Zimmer gleich groß sind, aber eines heller ist?
Ein Unterschied ist vertretbar, wenn Einigkeit herrscht, aber er lässt sich schwer objektiv beziffern. Viele Wohngemeinschaften losen lieber die Zimmerverteilung aus und zahlen denselben Anteil.
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